Liebe Vereinsmitglieder,
leider sind mit der 4. Eindämmungsverordnung (EindV) des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.04.2020, erlassen anlässlich der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus, die Maßnahmen der Landesregierung verlängert worden. Der Sportbetrieb ist bis einschließlich 03.05.2020 gänzlich untersagt worden. Hierzu zählt auch das Training einzelner Mitglieder.
Ferner sind auch nichtöffentliche und öffentliche Veranstaltungen bzw. Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen bis einschließlich 31.08.2020 (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 3 der EindV) untersagt worden. Hiervon betroffen sind insbesondere auch Tätigkeiten wie Versammlungen, private Veranstaltungen von Mitgliedern und Arbeitseinsätze in unserem Verein.
Der Vorstand hat sich jedoch mit dem Ordnungsamt und dem Referat Sportförderung beim Dezernat für Wirtschaft und Kultur in Verbindung gesetzt und sich bestätigen lassen, dass für die dringend notwendigen Arbeiten am Unterstand die Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 3 EindV greift. Voraussetzung ist, dass lediglich einzelne und vom Vorstand ausgewählte Personen aus dem Verein an der Maßnahme teilnehmen.
Ferner fällt unter die Ausnahmeregelung, dass für die Pflege der Einrichtungen zuständige Personal (z.B. Rasenpflege, Heizung, Wartungsarbeiten etc.).
Der Vorstand wird in Kürze (digital) entscheiden, wie die notwendige Ableistung von Arbeitsstunden in diesem Jahr für alle Mitglieder behandelt wird.
Sollte der Sportbetrieb (Training) zu einem absehbaren Zeitpunkt in kleinen Gruppen oder einzeln wieder aufgenommen werden können, werden wir euch zeitnah informieren, wie das Training dann gestaltet werden kann oder muss.
Für Rückfragen steht euch die 1. Vorsitzende Bärbel Hofmann gern zur Verfügung (0340 – 254 89 30).
Euer Vorstand