Im Sportjahr 2014 haben wir uns als Verein von einem Mitglied und Übungsleiter getrennt. Sein Fehlverhalten war eine Belastung für unseren Verein, weshalb der Vorstand nur den Weg des Ausschließungsbeschlusses wählen konnte. Hiervon zu trennen war jedoch der Entzug der Übungsleiterlizenz, wofür der ausstellende Verband, namentlich der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. (LSB), zuständig ist.
Auf seiner Internetseite schreibt der LSB, dass bei Verstößen gegen deren Satzung oder die ethisch-moralischen Grundsätze (sh. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer, Ehrenkodex des Landessportbundes) die Lizenz entzogen werden kann. Noch kürzlich vermittelte man uns durch die zuständigen Personen auf hoher Ebene, dass wir der erste Verein seien, der solche Vorkommnisse anzeige. Lizenzentzüge seien wahrscheinlich nicht möglich, da ein entsprechender Maßnahmenkatalog fehle. Man würde dies prüfen. Der BSC Dessau bat hier um Rückmeldung bis Ende Januar 2017.
Auf eine Rückmeldung warten wir leider bis heute. Wir dürfen also davon ausgehen, dass nichts in dieser Hinsicht passiert ist. Dies beschämt unsere ehrenamtlichen Übungsleiter und unseren Vereinsvorstand zu tiefst. Aus unserer Sicht hat unser Verein alles Erdenkliche getan, solchen Verstößen gegen den Ehrenkodex Einhalt zu gebieten. Ein regelmäßiger Alkoholkonsum während des Trainings mit Kindern und Jugendlichen hat also seitens des LSB Sachsen-Anhalt e.V. keine Konsequenzen für die Übungsleiterlizenz.
Hiervon möchten wir uns als Verein und im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen ausdrücklich distanzieren.