Unsere sehr fröhliche und von lebhaften Diskussionen geprägte Mitgliederversammlung fand gestern im Vereinsheim des BSC Dessau statt. Von den aktuell 113 Mitgliedern waren 32 gekommen, ein kleiner aber feiner Zuwachs im Vergleich zum letzten Jahr. Zunächst wurden die Rechenschaftsberichte für das frisch zu Ende gegangene Kalenderjahr 2017 vom Vorstand vorgetragen. Das wurde möglichst kurz gefasst und mit Witz versehen, damit es nicht ganz so langweilig wurde. Nach knapp 40 Minuten war dann der formale Spuk auch schon vorbei. Danach ging es dann ans Eingemachte… dachte sich zumindest der Vorstand. Aber weit gefehlt!
Bereits mit der Einladung wurden die Mitglieder darüber informiert, dass neben der Neufassung der Satzung auch die Neufassung der Finanzordnung (ehemals Beitragsordnung) auf der Tagesordnung standen. Während an der vom Vorstand vorgeschlagenen Satzung inhaltlich so gar nicht gerüttelt wurde, entfalteten sich rege Diskussionen um die neue Finanzordnung. Und eigentlich auch nur um das Thema „Fahrtkostenzuschuss“.
Hier halfen am Ende nur schrittweise Abstimmungen, die dann aber zu einer versöhnlichen Lösung führten. Beide Regularien konnten wir mit großer Zustimmung verabschieden, die Satzung sogar einstimmig.
Beim Tagesordnungspunkt „Allgemeines und Aktuelles“ ging es insbesondere um die Ausrichtung der Deutschen Jugendmeisterschaften des DBSV am 01. und 02. September 2018. Sponsoren, helfende Hände und jede Menge Organisationsgeschick werden dann hier gebraucht.
Alles in allem können wir auf eine konstruktive und produktive Versammlung zurückblicken, die viele positive Veränderungen bewirken wird. Während die neue Finanzordnung bereits mit Beschluss in Kraft getreten ist, muss die Satzung erst im Vereinsregister beim Amtsgericht Stendal eingetragen werden. Hierzu müssen nun 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzender und Schatzmeisterin beim Notar die Anmeldung zur Eintragung inkl. Unterschriftsbeglaubigung unter gleichzeitiger Anwesenheit absolvieren. Dies wird aus organisatorischen und terminlichen Gründen noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Sofern das Amtsgericht und danach das Finanzamt keine Einwendungen gegen unsere neue Satzung haben, kann diese nach ihrer Eintragung vollständig angewandt werden. Die alte Satzung verliert dann ihre Wirkung.
Das Protokoll zur Mitgliederversammlung wird in den kommenden Tagen für registrierte Mitglieder auf unserer Homepage abrufbar sein.